Gasgeräte müssen gemäß den „Regeln der ÖVGW Kunden-Erdgasanlagen“ (Richtlinien
G K71 und G K72) innerhalb der vom Hersteller angegebenen Intervallen oder bei erkenn-baren Funktionsstörungen durch befugtes Fachpersonal (Servicetechniker des Geräteher-stellers oder durch jenes Personal, das speziell auf die jeweilige Gerätemarke/Type ausge-bildet ist) gewartet werden. Wenn keine Fristen vorgegeben sind, ist eine zustandsorientierte Wartung durchzuführen. Im Allgemeinen ist mit einem Wartungsintervall von 2 Jahren zu rechnen. Bei Gasgeräten mit Strömungssicherung ist aufgrund der Möglichkeit des Abgasaustritts in den Aufstellungsraum eine Frist von höchstens 2 Jahren einzuhalten, sofern keine andere Überprüfung der Gasgeräte (z.B. Emissionsmessung) in diesem Zeitraum erfolgt.
Die Gasanlage gliedert sich in mehrere zu prüfende Bereiche:
Verteilungsleitung, Verbrauchsleitung, Geräteanschlussleitung, Gaszähleranlage, Absperreinrichtung, Gasdruckregler und Sicherheitseinrichtungen, Abgasführung, Gasgeräte, Gasmotoren & Verbrennungsluftversorgung
Dichtheitsprüfung
Im ersten Schritt wird die Gasanlage einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Wenn die Gasanlage dicht ist kann ein positiver Befund ausgestellt werden. Sollte die Gasanlage undicht sein, wird eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchgeführt.
Abdichten der Gasleitung ohne stemmen
Im Fall einer Gebrauchsfähigkeit von 1 bis 6 Monate kann eine Innensanierung der Leitung durchgeführt werden.
Der sicherheitstechnische Anlagencheck ist alle 12 Jahre – bei Flüssiggasanlagen alle 6 Jahre – verpflichtend
durchzuführen und darf nicht mit dem Geräteservice verwechselt werden.
Die G10-/G K71-Überprüfung beinhaltet unter anderem die
Dichtheitsprüfung der Gasinneninstallation und die Funktionsprüfung der
Geräte und Absaugventilatoren in der Abgasabführung.
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